Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma PSV GmbH

I. Allgemeines

  1. Für alle Verträge aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie bei Folgegeschäften nicht ausdrücklich zum Gegenstand des Vertrages
    gemacht werden sollten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen
    werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
  4. Bei der Auftragsdurchführung kann sich PSV GmbH ganz oder in bestimmten Teilen der Mitwirkung Dritter
    bedienen oder Subunternehmen beauftragen.
  5. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zu
    Stande.
  6. An Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Informationen körperlicher und nicht körperlicher Art – und zwar auch in elektronischer Form – behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte für alle Länder vor. Diese Unterlagen und Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Fracht und Einbau.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  4. Rechnungen sind sofort zahlbar und nicht Skontofähig. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 6 % über Basiszinssatz der EZB (Europäische Zentralbank) zu berechnen.

III. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen verwendeten Zubehör- und Ersatzteilen und Austauschaggregaten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Reparaturvertrag vor.
  2. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem Auftragsgegenstand zu (§ 647 BGB). Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang stehen.

IV. Lieferort/Lieferzeit

  1. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, erfolgen sämtliche Lieferungen ab Werk.
  2. Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Für die Einhaltung von Lieferfristen übernehmen wir im Übrigen keine Gewähr. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist sind ausgeschlossen.
  4. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
  5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar unabhängig davon, ob sie bei uns oder einem Unterlieferer eintreten. Der Vertragspartner kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen.

V. Lieferung

  1. Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen.
  2. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers, geht jede Gefahr auf den Vertragspartner über.
  3. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Vertragspartners verpflichtet. Die Kosten trägt der Vertragspartner.

VI. Haftung, Haftungsausschluss

  1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers oder durch sein Personal beschädigt, so hat der Auftragnehmer diese nach seiner Wahl auf seine Kosten zu reparieren oder neu zu liefern. Die Ersatzpflicht beschränkt sich der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis.
  2. Für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur:
    a) bei Vorsatz
    b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter
    c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
    d) bei Mängel, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat
    e) soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird
  3. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter. Weitere Ansprüche sind damit ausgeschlossen.

VII. Gewährleistung

  1. Für Mängel der Lieferung haftet PSV unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
    • 1.1  Die Gewährleistung beträgt bei Neumaschinen ab Gefahrenübergang 12 Monate max. jedoch 2000 Betriebsstunden.
    • 1.2  Die Gewährleistung beträgt bei generalüberholten Maschinen bzw. Reparaturen ab Gefahrenübergang 6 Monate max. jedoch 1000 Betriebsstunden.
    • 1.3  Bei gebrauchten Produkten wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchte Maschinen werden mit dem noch vorhandenen Zubehör in dem Zustand geliefert, in welchem sie sich bei Vertragsschluss befinden. Jede Haftung für offene oder versteckte Mängel ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Maschine vorher vom Kunden besichtigt worden ist, es sei denn, PSV hätte dem Käufer bekannte Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.

VIII. Verjährung

Alle Ansprüche des Auftraggebers, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren in 12 Monaten.

IX. Montage- und Reparaturleistungen

  1. Der Montageort / Aufstellungsort ist nach unseren Anweisungen so herzurichten, dass die Montagearbeiten möglichst reibungslos durchgeführt werden können. Kommt der Vertragspartner seinen vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, so gehen sämtliche Mehrkosten zu seinen Lasten. Dies gilt insbesondere auch für Mehrkosten im Zusammenhang mit Reisekosten.
  2. Wasser, Gas und elektrische Energie ist im erforderlichen Umfang kostenlos bereitzustellen. Dies gilt auch für die entsprechenden Anschlüsse.
  3. Wir sind berechtigt, Montageleistungen ganz oder teilweise nach Wahl an Dritte zu vergeben.
  4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Montageleistung / Reparaturleistung unverzüglich abzunehmen, sobald ihm deren Fertigstellung angezeigt worden ist und eine etwa vertraglich vorgesehene Erprobung des Montagegegenstandes stattgefunden hat. Nimmt der Vertragspartner die Leistung nicht innerhalb von 6 Werktagen nach der Anzeige ab, so gilt sie als abgenommen.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist derjenige Ort, an den der Reparaturgegenstand auftragsgemäß zu liefern ist.
  2.  Gerichtsstand ist das, für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers Klage zu erheben.
  3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, des vereinheitlichen internationalen Rechts und unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
  2. Alle unsere früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen sind hierdurch aufgehoben.

Stand: Oktober 2009

PSV GmbH

Kontaktieren Sie uns!

Kontaktieren Sie uns und entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten, die unsere erstklassigen Produkte und Services im Bereich Pressen bieten. Gemeinsam erarbeiten wir innovative Lösungen, maßge­schneidert für Ihre individuellen Anforderungen.